Deutschland steht vor einer der größten Änderungen in der polizeilichen Ausrüstung seit Jahrzehnten: Die Einführung moderner Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG), im Volksmund „Taser“ genannt, in den Regelbetrieb der Bundespolizei. Bisher kamen Taser in Deutschland nur eingeschränkt zum Einsatz – meist im Rahmen von Pilotprojekten in einzelnen Bundesländern wie Hamburg, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen. Dort sammelte man Erfahrungen zu Wirksamkeit, Sicherheit und Akzeptanz.
Die neuen Modelle – vor allem der Taser 7 und der Taser 10 – bieten eine deutlich größere Einsatzflexibilität als ältere Generationen. So sind etwa höhere Reichweiten, gezieltere Schüsse und verbesserte Handhabungstechniken möglich. Der Taser 10 erlaubt es sogar, bis zu zehn Projektile einzeln abzufeuern, was ein situationsgerechteres Vorgehen erlaubt. Für die Einsatzkräfte bedeutet das: mehr Optionen zwischen der bloßen Androhung von Gewalt und dem Einsatz tödlicher Mittel.
Kritiker hingegen warnen vor einer möglichen Senkung der Einsatzschwelle – also dem Risiko, dass Beamte schneller zu einem Taser greifen könnten, auch in Situationen, in denen mildere Mittel ausgereicht hätten. Zudem werden gesundheitliche Risiken wie Herzrhythmusstörungen oder Kreislaufprobleme betont. Daher ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass nur speziell geschulte Einsatzkräfte die Geräte führen dürfen und der Einsatz lückenlos dokumentiert wird.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Juli 2025 wird nun der Bundestag über die endgültige Gesetzesfassung entscheiden. Sollte diese verabschiedet werden, könnte die flächendeckende Ausstattung der Bundespolizei noch Ende 2025 beginnen. Langfristig könnte das Konzept auch auf Landespolizeien ausgeweitet werden, sodass Deutschland in den kommenden Jahren eine völlig neue Ebene polizeilicher Deeskalationsmöglichkeiten erhält.