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Engel & Pesch GmbH bündelt und vermittelt Wissen aus unterschiedlichen Berufszweigen, um eine ideale Voraussetzung für Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben vorzubereiten.
Und somit gibt es auch gewisse Anforderungen, die wir an unsere Teilnehmer in der Weiterbildung stellen:
Sie sind arbeitssuchend gemeldet? Dann werden unsere Lehrgänge vollumfänglich von der Bundesagentur für Arbeit und/oder dem Jobcenter übernommen.
Sie befinden sich derzeit in einem Arbeitsverhältnis? Dann können wir Ihnen ein Angebot als Selbstzahler unterbreiten. Teilweise werden unsere Lehrgänge durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Deutschen Rentenversicherung sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell gefördert.
Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter:innen umschulen? Auch bei dieser Variante bestehen viele Fördermöglichkeiten. Unter anderem hilft das Qualifizierungschancengesetz (kurz QCG) Beschäftigten wie Unternehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Arbeitnehmern & Arbeitgebern umfangreiche Weiterbildungszuschüsse. Die Bundesregierung unterstützt so die Anpassung an digitale Veränderungen durch Übernahme von Weiterbildungs- und teilweise Gehaltskosten, manchmal bis zu 100%.
Anspruch darauf haben Personen, deren letzte Fortbildung oder Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Neben finanzieller Hilfe bietet das Gesetz Weiterbildungsberatung. Unternehmen profitieren durch verbesserte Mitarbeiterqualifikationen und reduzierte Kosten. Mitarbeitende gewinnen neue Fähigkeiten und berufliche Chancen. Gruppenweiterbildungen können über Sammelanträge gefördert werden.
Teilqualifikationen bieten praxisnahe Inhalte und vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Fachkräftequalifizierung für Arbeitnehmer und Unternehmen.
Erfahren Sie mehr über die Entwicklung, den Ablauf und die IHK-Beteiligung bei Teilqualifikationen. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Schritte und Akteure. (Quellenangaben finden Sie in den PDFs)
Entdecken Sie, wie Teilqualifikationen zur Fachkräfteentwicklung in Ihrem Unternehmen beitragen können. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Implementierung. (Quellenangaben finden Sie in den PDFs)
Teilqualifikationen ermöglichen es Arbeitnehmern, schrittweise berufliche Qualifikationen zu erwerben und einen vollwertigen Berufsabschluss zu erreichen. (Quellenangaben finden Sie in den PDFs)
Wir bilden Sie bis zur vollwertigen Fachkraft für Schutz und Sicherheit aus.
Als Fachkraft genießen Sie hohes Ansehen innerhalb der Sicherheitsbranche und haben gute Chancen im Arbeitsmarkt.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit zügig über §34a Sachkunde in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Sie müssen alle 7 Teilqualifikationen bei uns absolvieren oder alternativ eine Umschulung zur Fachkraft buchen.
Bildungsabschlüsse sind in Teilqualifikationen (TQs) unterteilt.
Das Teilqualifikation-Modell ist wie ein Baukasten aufgebaut. Jeder Baustein baut auf dem anderen Baustein auf. Wichtig zur Anerkennung eines jeden Bausteins ist dabei vor allem die Einhaltung der jeweiligen Praktika-Module, sowie das Bestehen der einzelnen Bausteinprüfungen.
Derzeit gibt es nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bei uns sieben dieser Bausteine bis zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Ja, mit dem Absolvieren der TQ4 sind Sie Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Alternativ können Sie mit der 34a Sachkunde zügig in den Arbeitsmarkt einsteigen.
Ja, bereits mit TQ 1 dürfen Sie folgende Tätigkeiten ausüben:
Die Sachkunde besteht aus insgesamt 9 Fächern:
Für unsere Lehrgänge benötigen Sie keinen Schulabschluss. Es ist jedoch wichtig, die Inhalte der Lehrgänge zu verstehen und die Prüfungen schreiben zu können.
Sie müssen die Unterrichtssprache Deutsch beherrschen. Die Prüfungen werden ebenfalls in Deutsch abgehalten.
Unsere Lehrgänge werden vollumfänglich von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern übernommen. Ihnen entstehen keine Kosten.
Für Selbstzahler entstehen Gebühren. Erkundigen Sie sich gerne bei uns.
Finanziell unterstützt durch Bildungsgutscheine (BGS) und Aktivierungsgutscheine (AVGS)
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